SeedsToday.de hat sich verpflichtet, die Barrierefreiheit und Benutzerfreundlichkeit von https://seedstoday.de für alle Nutzer, einschließlich Menschen mit Behinderungen, zu verbessern. Wir möchten ein inklusives digitales Erlebnis bieten und arbeiten kontinuierlich daran, die Barrierefreiheit auf unserer gesamten Website zu verbessern.

Zielstandard für Barrierefreiheit

Wir streben an, unsere Website an den Barrierefreiheitsstandards WCAG 2.2 Level AA auszurichten.

Dieser Zielstandard dient als Leitfaden für unsere Bemühungen um Barrierefreiheit und für laufende Verbesserungen.

Aktueller Konformitätsstatus

Basierend auf unserer internen Überprüfung entspricht diese Website teilweise den WCAG 2.2 Level AA.

Dieser Status spiegelt unsere Bewertung zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wider und basiert auf unserer internen Überprüfung sowie den verfügbaren Informationen. Barrierefreiheit ist ein fortlaufender Prozess, und die Konformitätsstufen können sich mit der Umsetzung von Aktualisierungen weiterentwickeln.

Barrierefreiheitsfunktionen

Zur Unterstützung der Barrierefreiheit verfügt diese Website über die AccessYes-Barrierefreiheitsschnittstelle. Diese Schnittstelle ermöglicht es Benutzern, bestimmte visuelle und benutzerfreundliche Einstellungen an ihre individuellen Bedürfnisse anzupassen, wie zum Beispiel:

  • Anpassung von Textgröße und Zeilenabstand
  • Kontrast- und Farbeinstellungen
  • Hervorhebungswerkzeuge
  • Weitere Hilfsoptionen für die Anzeige

Diese Tools sollen die Benutzererfahrung verbessern, ersetzen jedoch nicht die Notwendigkeit barrierefreier Inhalte und einer korrekten zugrunde liegenden Website-Struktur.

Einschränkungen und technische Hinweise

Bitte beachten Sie Folgendes:

Die Verfügbarkeit und Wirksamkeit der Barrierefreiheitsfunktionen hängen von der Konfiguration und der laufenden Wartung der Website ab.

Obwohl wir uns bemühen, die Barrierefreiheit auf https://seedstoday.de sicherzustellen, entsprechen einige Inhalte oder Funktionen möglicherweise noch nicht vollständig den ausgewählten Barrierefreiheitsstandards. Einige Inhalte werden möglicherweise von Dritten bereitgestellt oder unterliegen technischen Einschränkungen, die außerhalb unserer unmittelbaren Kontrolle liegen.

Darüber hinaus kann es bestimmte ältere Inhalte oder Integrationen geben, die noch nicht vollständig mit dem ausgewählten Barrierefreiheitsstandard übereinstimmen. Wir arbeiten aktiv daran, Barrierefreiheitshindernisse zu identifizieren und zu beseitigen, die in unserem Einflussbereich liegen.

Feedback und Kontakt

Sollten Sie Schwierigkeiten beim Zugriff auf Inhalte dieser Website haben oder ein Problem mit der Barrierefreiheit melden möchten, kontaktieren Sie uns bitte:

E-Mail: contact@seedstoday.de

Bitte geben Sie bei Ihrer Kontaktaufnahme die konkrete Seiten-URL und eine Beschreibung des Problems an, damit wir den Fall untersuchen und angemessen reagieren können.

Kontinuierliche Verbesserung

Barrierefreiheit ist ein fortlaufender Prozess. Wir überprüfen unsere Website regelmäßig und evaluieren Möglichkeiten zur Verbesserung der Barrierefreiheit und Benutzerfreundlichkeit.

Zuletzt aktualisiert: 23. März 2026

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Disclaimer

Deutschland: Besitz und privater Eigenanbau von Cannabis sind für Erwachsene nur innerhalb der im Konsumcannabisgesetz (KCanG) festgelegten Grenzen erlaubt. Diese Regeln bedeuten keine allgemeine Erlaubnis zum gewerblichen Handel oder Versand von Konsumcannabis. CBD-Produkte und andere Hanferzeugnisse unterliegen je nach Zusammensetzung und Verwendungszweck weiteren Vorschriften. CBD-haltige Lebensmittel können als Novel Food gelten und dürfen, soweit sie darunter fallen, erst nach EU-Zulassung in Verkehr gebracht werden. Im Straßenverkehr gelten die gesetzlichen THC-Grenzwerte und Sonderregeln; fahren Sie nicht, wenn Sie nicht fahrtüchtig sind. Straßenverkehrsgesetz (StVG).

Österreich: Für THC-haltige Cannabisprodukte gelten das Suchtmittelgesetz und die Suchtgiftverordnung. Erwerb, Besitz, Erzeugung, Befördern, Ein- und Ausfuhr, Anbieten und Überlassen sind grundsätzlich verboten, soweit keine gesetzliche Ausnahme greift. Für bestimmte Nutzhanfsorten und daraus hergestellte Produkte gelten Ausnahmen nur bei Einhaltung sämtlicher Voraussetzungen der Suchtgiftverordnung; dazu zählen unter anderem höchstens 0,3 % THC vor, während und nach dem Produktionsprozess sowie weitere Bedingungen. CBD-haltige Lebensmittel können zusätzlich dem EU-Novel-Food-Recht unterliegen. Ein Fahrzeug darf nicht in einem durch Suchtgift beeinträchtigten Zustand gelenkt werden (§ 5 StVO). Prüfen Sie vor Kauf, Versand oder Nutzung die Vorschriften für das konkrete Produkt und Lieferland. Amtliche Informationen zum Suchtmittelrecht.

EU – Lebensmittelrecht: CBD und andere Cannabinoide in Lebensmitteln können unter die Novel-Food-Verordnung fallen. Soweit ein Produkt als Novel Food einzustufen ist, darf es erst nach Zulassung und unter den dafür festgelegten Bedingungen in Verkehr gebracht werden. Der Novel-Food-Katalog der Europäischen Kommission ist unverbindlich und nicht abschließend; maßgeblich sind die konkrete Zusammensetzung, Verwendung und geltenden Vorschriften.

Diese Angaben dienen der allgemeinen Information und sind keine Rechts- oder Gesundheitsberatung. Sie ersetzen nicht die Prüfung des konkreten Produkts und der aktuellen amtlichen Vorschriften im jeweiligen Lieferland.