Stand: 6. Oktober 2026. In Deutschland gelten für Erwachsene die Regeln des Konsumcannabisgesetzes (KCanG). Das Gesetz erlaubt bestimmte Formen des Besitzes und des Eigenanbaus zum Eigenkonsum; daraus folgt keine allgemeine Erlaubnis für gewerblichen Handel oder Versand von Konsumcannabis.
Wie viel Cannabis darf man besitzen?
Erwachsene dürfen grundsätzlich bis zu 25 Gramm getrocknetes Cannabis im öffentlichen Raum mitführen. Am Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt gilt eine Grenze von bis zu 50 Gramm. Die gesetzlichen Vorgaben enthalten weitere Einzelheiten und Ausnahmen; die jeweils aktuelle Fassung und die amtlichen Erläuterungen sind maßgeblich.
Wie viele Pflanzen sind zu Hause erlaubt?
Volljährige Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland dürfen für den Eigenkonsum höchstens drei Cannabispflanzen gleichzeitig privat anbauen. Der Anbau muss vor dem Zugriff durch Kinder, Jugendliche und Dritte geschützt sein. Eine Weitergabe des privat angebauten Cannabis an andere Personen ist nicht erlaubt.
Was gilt für Anbauvereinigungen?
Der gemeinschaftliche, nichtgewerbliche Anbau ist nur im gesetzlichen Rahmen und über behördlich erlaubte Anbauvereinigungen möglich. Mitgliedschaft, Abgabe, Mengen, Alterskontrollen und Schutzauflagen sind geregelt. Eine Anbauvereinigung ist kein frei zugänglicher Cannabis-Shop.
Wichtige Grenzen im Alltag
- Die Regeln zum Besitz unterscheiden zwischen öffentlichem Raum und privatem Wohnsitz.
- Es gelten Schutzabstände und Konsumverbote an bestimmten Orten, etwa im Umfeld von Schulen und Spielplätzen.
- Im Straßenverkehr gelten eigene Vorschriften. Wer beeinträchtigt ist, sollte kein Fahrzeug führen.
- Die Erlaubnis zum privaten Eigenanbau erlaubt weder gewerblichen Verkauf noch Versand an andere Personen.
Amtliche Quellen und Aktualität
Die Einzelheiten stehen im Konsumcannabisgesetz (KCanG). Das Bundesgesundheitsministerium beantwortet häufige Fragen zum Cannabisgesetz und aktualisiert seine Hinweise. Prüfen Sie dort vor einer Entscheidung die aktuelle Rechtslage, insbesondere wenn es um Besitz, Anbau, Weitergabe oder Verkehr geht.
Dieser Beitrag bietet eine allgemeine Orientierung und ist keine Rechts- oder Gesundheitsberatung. Er ersetzt nicht die Prüfung des Gesetzes im konkreten Einzelfall.
